Ein Anstieg von 199 % bei ADHS-Diagnosen von Erwachsenen in Deutschland zwischen 2015 und 2024, siehe Arten von ADHS bei Erwachsenen, verändert laut einer aktuellen Analyse von Abrechnungsdaten, wie das System der gesetzlichen Krankenversicherung Patienten bewertet und wie Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Unterbringung neurodiverser Mitarbeitender nachkommen. Die von newsworm.de veröffentlichte Studie vermerkt, dass die Inzidenz von 8,6 auf 25,7 pro 10.000 Versicherte gestiegen ist.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Deutschlands fungiert der Hausarzt als Gatekeeper. Wenn ein Hausarzt bei einem Erwachsenen ADHS vermutet, überweist er den Patienten an einen Psychiater oder Psychologen zur formellen Untersuchung, wie newsworm.de beschreibt. Der Facharzt bestätigt anschließend die Diagnose und dokumentiert sie im Abrechnungssystem, das die nationalen Statistiken für die Analyse speist.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber, angemessene Arbeitsplatzanpassungen für Beschäftigte mit anerkannter Behinderung, einschließlich ADHS, bereitzustellen. Die im Jahr 2024 veröffentlichte Leitlinie der Bundesstelle für Antidiskriminierung erläutert, was unter einer „angemessenen Anpassung" für neurodiverse Mitarbeitende zu verstehen ist. Arbeitgeber müssen demnach die Arbeitsbedingungen verhältnismäßig anpassen, wobei die Leitlinie keine Einheitslösung vorschreibt.
Die Inzidenzzahlen verdeutlichen das Ausmaß des Wandels. Im Jahr 2015 wurden 8,6 Erwachsene pro 10.000 gesetzlich Versicherte mit ADHS diagnostiziert. Bis 2024 war dieser Wert auf 25,7 pro 10.000 gestiegen, ein Anstieg von 199 % über den neunjährigen Zeitraum, so newsworm.de. Das Wachstum entspricht fast dem Dreifachen des Niveaus von 2015 und unterstreicht die rasche Zunahme an anerkannten Fällen.
| Jahr | Inzidenz | Quelle |
|---|---|---|
| 2015 | 8.6 | newsworm.de |
| 2024 | 25.7 | newsworm.de |
Die geschlechtsspezifischen Unterschiede verringern sich, bleiben jedoch erkennbar. Im Jahr 2024 lag die Inzidenz bei Männern bei 26,9 pro 10.000, bei Frauen bei 24,8 pro 10.000, beide Zahlen stammen von newsworm.de. Die früher zugunsten höherer Diagnoseraten bei Männern bestehende Lücke schließt sich, was auf eine breitere Anerkennung von ADHS bei Frauen hindeutet.
Verschiedene Faktoren werden als Treiber des Anstiegs vermutet. Ein gestiegenes gesellschaftliches Bewusstsein für Neurodiversität, verstärkt durch öffentliche Debatten und Medienberichterstattung, hat das Stigma beim Suchen von Hilfe reduziert. Auch die COVID-19-Pandemie hat eine Rolle gespielt, da Remote-Arbeit und erhöhter Stress die Symptome deutlicher machten, wie newsworm.de feststellt.
ADHS wird als neurodevelopmentale Störung klassifiziert, die typischerweise in der Kindheit beginnt und bis ins Erwachsenenalter fortbesteht, eine Definition, die das NHS bestätigt. Die Erkrankung tritt häufig zusammen mit Angstzuständen, Depressionen oder Lernschwierigkeiten auf, was die Herausforderungen von Betroffenen am Arbeitsplatz weiter verstärken kann, wie das Royal College of Psychiatrists erklärt.
Für die Krankenkassen bedeutet der Anstieg höhere Erstattungsvolumina für Facharztuntersuchungen und laufende Medikation. Versicherer müssen daher ihre Budgetprognosen anpassen und könnten Präventionsprogramme in Erwägung ziehen, die eine frühzeitige Diagnose fördern, obwohl konkrete Reaktionen der Versicherer im Ausgangsmaterial nicht beschrieben wurden.
Arbeitgeber hingegen navigieren durch die Praxis des AGG. Die 2024 veröffentlichte Leitlinie der Bundesstelle für Antidiskriminierung legt fest, dass Anpassungen an die individuellen Bedürfnisse und das Arbeitsumfeld angepasst und verhältnismäßig sein müssen. Typische Maßnahmen können flexible Arbeitszeiten, angepasste Fristen oder ruhige Arbeitsplätze umfassen, wobei die genaue Ausgestaltung jeder Anpassung dem Dialog zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem überlassen bleibt.
Gewerkschaften haben das Thema in Tarifverhandlungen eingebracht und fordern klarere Standards für Anpassungen sowie Schulungen für Führungskräfte. Obwohl das Dokument keine direkten Aussagen von Gewerkschaften enthält, macht die zunehmende Häufigkeit von Diagnosen das Thema in Arbeitsdiskussionen immer relevanter.
Aus politischer Sicht beobachtet das Bundesministerium für Gesundheit den Trend. Das Ministerium hat noch keine neue Gesetzgebung angekündigt, doch die Daten könnten zukünftige Anpassungen des gesetzlichen Bewertungswegs nach sich ziehen, etwa durch Vereinfachung von Überweisungen oder Erweiterung der Liste erstattungsfähiger Leistungen.
Beschäftigte, die eine Diagnose erhalten, können nun das AGG heranziehen, um Anpassungen zu verlangen. Das Unterlassen angemessener Anpassungen kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, wie die Bundesstelle für Antidiskriminierung gewarnt hat. Unternehmen sind daher motiviert, interne Richtlinien zu entwickeln, die mit den Vorgaben der Behörde übereinstimmen.
In Zukunft plant die Bundesstelle für Antidiskriminierung, ihre Leitlinie später im Jahr 2024 zu aktualisieren und dabei Rückmeldungen von Arbeitgebern und Interessengruppen zu berücksichtigen. Von den Krankenkassen wird erwartet, dass sie eigene Berichte über die Kostenfolgen der steigenden Diagnoserate veröffentlichen, während das Statistische Bundesamt möglicherweise detailliertere Daten zu regionalen Unterschieden bereitstellt.
Für Leserinnen und Leser, die an breiteren europäischen Entwicklungen interessiert sind, siehe unsere Berichterstattung zu psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz hier und zum sich wandelnden Rechtsrahmen für Behinderung und Beschäftigung hier. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die aktuelle Entwicklung systemische Reformen auslöst oder lediglich ein statistisches Phänomen bleibt.
Quellen: NHS, ADHS bei Erwachsenen.

