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Annabelle Herd verbietet vollständig KI-generierte Songs in australischen Charts

Die ARIA-Charts Australiens werden künftig keine vollständig KI-erstellten Lieder mehr listen, ein Schritt, den CEO Annabelle Herd ankündigte, um die menschliche Kreativität zu schützen und die Chart-Integrität zu wahren.

ARIA-Chart-Logo mit Ankündigung des KI-Musikverbots

Verbot von vollständig KI-generierten Tracks

Annabelle Herd, Geschäftsführerin der Australian Recording Industry Association (ARIA), kündigte an, dass Tracks, die vollständig von künstlicher Intelligenz produziert wurden, ab dem kommenden Montag von den offiziellen ARIA-Charts und den Auszeichnungen der Organisation ausgeschlossen werden. Die neue Regel verlangt, dass Komposition, Hauptgesang und die wichtigsten Instrumente eines Songs von Menschen geschaffen werden und dass eingesetzte KI-Werkzeuge rechtlich lizenziert sein müssen.

„Diese Änderungen spiegeln unser Bestreben wider, dynamisch zu bleiben und die menschliche Natur der Kunst in einem, gelinde gesagt, sich rasant entwickelnden Umfeld zu fördern", sagte Herd.

Sie fügte hinzu, dass die Zulassung von nicht lizenzierten KI-Ergebnissen in den Charts den Zweck der aufgezeichneten Musikindustrie untergraben würde.

Reaktion der Branche

Die Entscheidung folgt einem prominenten Fall, bei dem ein australischer Produzent KI-generierte Vocals und Schlagzeug nutzte, um eine Version von Madonnas „Like a Prayer" nachzubilden. Der Track verbrachte 16 Wochen in den Top 20 der ARIA-Single-Charts und erreichte Platz 2, was eine Debatte über die Rolle generativer KI in der Musik auslöste.

Komponist und Dozent Alexis Weaver vom Sydney Conservatorium of Music begrüßte die Maßnahme und bezeichnete sie als einen „wunderbaren Fortschritt", der das Bekenntnis zur Wertschätzung menschlicher Kreativität signalisiere. Weaver merkte an, dass es zwar schwierig sei, KI-Werkzeuge vollständig zu meiden, Künstler sie jedoch weiterhin nutzen könnten, solange sie die Kontrolle über die wesentlichen kreativen Entscheidungen behalten.

Internationaler Kontext und nächste Schritte

Die australische Regelung entspricht den im Juli von der in London ansässigen International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) veröffentlichten Grundsätzen, wonach ein Track „wesentlich von Menschen gemacht" sein muss, um für offizielle Charts zu qualifizieren. Beide Organisationen betonen die Bedeutung des Schutzes der Rechte von Künstlern und dass Chart-Platzierungen den echten Konsum der Hörer widerspiegeln.

Zukünftig wird ARIA die Einhaltung der neuen Kriterien überwachen und mit Streaming-Plattformen zusammenarbeiten, um das Verbot von rein KI-generierten Veröffentlichungen durchzusetzen. Die Branche wird zudem beobachten, wie andere Märkte auf ähnliche Herausforderungen reagieren, während generative Technologien weiter voranschreiten.